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Anschrift: | Garstedter Weg 24, 22453 Hamburg |
Telefon: | 040428652410 |
E-Mail: | polizeioeffentlichkeitsarbeit@polizei.hamburg.de |
Anschrift: | Kottmeierstr. 1, 21614 Buxtehude |
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Telefon: | 040428653610 |
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Anschrift: | Unter den Linden 18, 21435 Stelle |
Telefon: | 041743721 |
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Anschrift: | Hauptstraße 38e, 22885 Barsbüttel |
Telefon: | 04067078056 |
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Anschrift: | Ludwig-Rosenberg-Ring 57, 21031 Hamburg |
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E-Mail: | polizeioeffentlichkeitsarbeit@polizei.hamburg.de |
Anschrift: | Borsteler Reihe 54, 21635 Jork |
Telefon: | 04162912970 |
Anschrift: | Schützenstr. 17, 21244 Buchholz |
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Anschrift: | Halstenbeker Weg 85, 25462 Rellingen |
Telefon: | 04101498110 |
Fax: | 04101498108 |
Moorburg liegt im südwestlichen Teil Hamburgs und ist bereits seit 1375 Teil der Hansestadt. Zahlreiche Sehenswürdigkeiten sind in diesem Stadtteil zu finden, wie beispielsweise die Kattwykbrücke oder die...
mehrDie Polizei erfüllt hoheitliche Aufgaben. Ihre Befugnisse sind durch das Polizeirecht geregelt. Als Exekutivorgan des Staates ist es der Polizei erlaubt, unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und der Umstände auch Gewalt anzuwenden.
Zu den Aufgaben der Polizei gehört die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Als Strafverfolgungsbehörde werden durch die Polizei strafbare Handlungen verfolgt und aufgeklärt. Die Polizei dient der Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit. Die Verhütung und Unterbindung von Taten, die gesetzlich verboten sind, gehören zu den Hauptaufgaben der Polizei. Außerdem stellen die Überwachung und Regelung des Straßenverkehrs wichtige polizeiliche Aufgaben dar.
Zu den Dienststellen der Polizei gehören Kriminalpolizeiinspektionen, Verkehrspolizeiinspektionen und Hundertschaften der Bereitschaftspolizei. Ferner gibt es u. a. Sondereinsatzkommandos, mobile Einsatzkommandos, Polizeidirektionen, Polizeipräsidien sowie Landeskriminalämter.
Bei der Strafverfolgung unterliegt die Polizei dem Legalitätsprinzip, das sie zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten verpflichtet. Diese Aufgaben werden von Ermittlern der jeweiligen Staatsanwaltschaft wahrgenommen. In dieser Funktion können bestimmte Maßnahmen, die durch die Strafprozessordnung legalisiert sind, vorgenommen werden. Dazu gehören u. a. Beschlagnahme und Durchsuchung.
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