Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktstraße 28-30, 64401 Groß-Bieberau |
Telefon: | 06162800625 |
Fax: | 06162800627 |
E-Mail: | j.loos@gross-bieberau.de |
Anschrift: | Jägertorstraße 207, 64289 Darmstadt |
Telefon: | 061518812341 |
Fax: | 061518812411 |
E-Mail: | bauaufsicht@ladadi.de |
Anschrift: | Jägertorstr. 207, 64289 Darmstadt |
Telefon: | 061518810 |
Fax: | 061518811095 |
E-Mail: | kreisverwaltung@ladadi.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Darmstädter Straße 8, 64405 Fischbachtal |
Telefon: | 06166930026 |
Fax: | 061668888 |
E-Mail: | b.roeder@fischbachtal.de |
Anschrift: | Cestasplatz 1, 64354 Reinheim |
Telefon: | 06162805501 |
Fax: | 06162805999 |
E-Mail: | stadtverwaltung@reinheim.de |
Anschrift: | Ezyer Straße 5, 64395 Brensbach |
Telefon: | 0616180925 |
Fax: | 0616180931 |
E-Mail: | info@brensbach.de |
Anschrift: | Rodensteiner Straße 8, 64407 Fränkisch-Crumbach |
Telefon: | 06164930320 |
Fax: | 06164930393 |
E-Mail: | gemeinde@fraenkisch-crumbach.de |
Anschrift: | Darmstädter Straße 29, 64372 Ober-Ramstadt |
Telefon: | 061547020 |
Fax: | 06154702699 |
E-Mail: | magistrat@ober-ramstadt.de |
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Groß-Bieberau im Landkreis Darmstadt-Dieburg liegt am Nordrand des Odenwaldes und wurde schon im Jahre 787 erstmals urkundlich erwähnt. Gegliedert ist Groß-Bieberau in Hippelsbach und Rodau. Attraktiv...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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