Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Markt 1, 64823 Groß-Umstadt |
Telefon: | 06078781221 |
Fax: | 06078781226 |
Anschrift: | Jägertorstr. 207, 64289 Darmstadt |
Telefon: | 061518810 |
Fax: | 061518811095 |
E-Mail: | kreisverwaltung@ladadi.de |
Anschrift: | Jägertorstraße 207, 64289 Darmstadt |
Telefon: | 061518812341 |
Fax: | 061518812411 |
E-Mail: | bauaufsicht@ladadi.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Otzbergstraße 13, 64853 Otzberg |
Telefon: | 061629604400 |
Fax: | 061629604128 |
E-Mail: | gemeindeverwaltung@otzberg.de |
Anschrift: | Wilhelm-Leuschner-Straße 3, 64850 Schaafheim |
Telefon: | 0607374100 |
Fax: | 06073741050 |
E-Mail: | rathaus@schaafheim.de |
Anschrift: | Ernst-Ludwig-Straße 2-4, 64747 Breuberg |
Telefon: | 0616370940 |
Fax: | 0616370955 |
E-Mail: | info@breuberg.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 64846 Groß-Zimmern |
Telefon: | 06071970230 |
Fax: | 06071970299 |
E-Mail: | info@gross-zimmern.de |
Anschrift: | Montmelianer Platz 4, 64739 Höchst im Odenwald |
Telefon: | 0616370851 |
Fax: | 0616370832 |
E-Mail: | info@hoechst-i-odw.de |
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Groß-Umstadt im Landkreis Darmstadt-Dieburg ist ein Mittelzentrum, welches am Rande des Odenwaldes liegt. Schon 743 wurde Groß-Umstadt erstmals urkundlich erwähnt. Zahlreiche Sehenswürdigkeiten prägen...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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