Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Jägertorstraße 207, 64289 Darmstadt |
Telefon: | 061518812209 |
Fax: | 061518812229 |
E-Mail: | umwelt@ladadi.de |
Anschrift: | Jägertorstr. 207, 64295 Darmstadt |
Telefon: | 061518810 |
Fax: | 061518811095 |
E-Mail: | kreisverwaltung@ladadi.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bessunger Str. 125, 64295 Darmstadt |
Telefon: | 06151133283 |
Fax: | 06151133287 |
E-Mail: | umweltamt@darmstadt.de |
Anschrift: | Michelstädter Str. 12, 64711 Erbach |
Telefon: | 0606270332 |
Fax: | 0606270390 |
E-Mail: | info@odenwaldkreis.de |
Anschrift: | Wermer-Hilpert-Str. 1, 63128 Dietzenbach |
Telefon: | 0607481804106 |
Fax: | 0607481804910 |
E-Mail: | umwelt@kreis-offenbach.de |
Anschrift: | Pfaffengasse 11, 63739 Aschaffenburg |
Telefon: | 060213301592 |
Fax: | 06021330679 |
E-Mail: | amt-fuer-umwelt-und-verbraucherschutz@aschaffenburg.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 63500 Seligenstadt |
Telefon: | 06182873010 |
Fax: | 06182879301 |
E-Mail: | umweltamt@seligenstadt.de |
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Der durch die Veste bekannte Ort befindet sich im Landkreis Darmstadt-Dieburg und beherbergt zahlreiche namhafte Museen, beispielsweise die Alte Schmiede, das Spielzeugmuseum und das Museum Sammlung zur...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Umweltamt ist für den Vollzug des Umweltrechts zuständig. Als untere Verwaltungsbehörde ist das Umweltamt allgemein für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zuständig.
Umweltämter sind regelmäßig als Fachabteilungen den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet. Übergeordnet sind die Umweltministerien der Länder bzw. die Regierungspräsidien.
Das Umweltamt ist oft als Untere Naturschutzbehörde für folgende Aufgaben zuständig: Landschaftsplanung, Abfallentsorgung, Boden- und Gewässerschutz, Naturschutz, Immissionsschutz sowie Tierschutz.
Der Begriff Naturschutz umfasst normalerweise den Biotopschutz und Artenschutz. Entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz soll der Naturschutz die Landschaft und Natur durch deren Eigenwert und als Lebensgrundlage des Menschen erhalten.
Der Schutz von Gewässern (insb. Oberflächengewässer, Grundwasser) dient dem Schutz von aquatischen Ökosystemen sowie der Reinhaltung von Wasser als Trink- und Brauchwasser. Im Rahmen des Gewässerschutzes sind u. a. Abwasserab- und einleitungen zu prüfen und schädliche Bestandteile (z. B. Düngemittel, Pflanzenschutzmittel) zu regulieren.
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