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Anschrift: | Otzbergstraße 13, 64853 Otzberg |
Telefon: | 061629604300 |
Fax: | 061629604128 |
E-Mail: | gemeindeverwaltung@otzberg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Georg-August-Zinnstr. 44, 64823 Groß-Umstadt |
Telefon: | 06078781152 |
Fax: | 06078781226 |
Anschrift: | Grafenstraße 1, 64354 Reinheim |
Telefon: | 06162805201 |
Fax: | 06162805999 |
E-Mail: | stadtverwaltung@reinheim.de |
Anschrift: | Ezyer Straße 5, 64395 Brensbach |
Telefon: | 0616180916 |
Fax: | 0616180931 |
E-Mail: | info@brensbach.de |
Anschrift: | Montmelianer Platz 4, 64739 Höchst im Odenwald |
Telefon: | 0616370862 |
Fax: | 0616370832 |
E-Mail: | info@hoechst-i-odw.de |
Anschrift: | Marktstraße 28-30, 64401 Groß-Bieberau |
Telefon: | 06162800615 |
Fax: | 06162800627 |
E-Mail: | a.maul@gross-bieberau.de |
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Der durch die Veste bekannte Ort befindet sich im Landkreis Darmstadt-Dieburg und beherbergt zahlreiche namhafte Museen, beispielsweise die Alte Schmiede, das Spielzeugmuseum und das Museum Sammlung zur...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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