Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Wilhelm-Leuschner-Straße 3, 64850 Schaafheim |
Telefon: | 0607374100 |
Fax: | 06073741050 |
E-Mail: | rathaus@schaafheim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 2, 64832 Babenhausen |
Telefon: | 060736020 |
Fax: | 0607360222 |
E-Mail: | standesamt@babenhausen.de |
Anschrift: | Schaafheimer Str. 33, 63762 Großostheim |
Telefon: | 0602650045170 |
Fax: | 0602650049179 |
E-Mail: | standesamt@grossostheim.de |
Anschrift: | Hauptstraße 19-21, 63811 Stockstadt am Main |
Telefon: | 06027200540 |
Fax: | 06027200588 |
E-Mail: | info@stockstadt-am-main.de |
Anschrift: | Georg-August-Zinnstr. 44, 64823 Groß-Umstadt |
Telefon: | 06078781164 |
Fax: | 06078781226 |
Anschrift: | Hauptstraße 10-12, 63814 Mainaschaff |
Telefon: | 0602170542 |
Fax: | 0602170550 |
E-Mail: | gde@mainaschaff.de |
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Schaafheim im Landkreis Darmstadt-Dieburg liegt ca. 15 km westlich von Aschaffenburg. Der Ort ist sehr bekannt für den Wartturm von 1492, sowie den historischen Stadtkern, welcher vom Rathaus, zwei Kirchen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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