Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rhönstraße 26, 36115 Ehrenberg |
Telefon: | 0668396010 |
Fax: | 06683960123 |
E-Mail: | info@gemeinde-ehrenberg.de |
Anschrift: | Wörthstr. 15, 36037 Fulda |
Telefon: | 066160060 |
Fax: | 066160061099 |
E-Mail: | buergerservice@landkreis-fulda.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kirchstraße 2-6, 36115 Hilders |
Telefon: | 06681960811 |
Fax: | 06681960826 |
E-Mail: | gemeinde@hilders.de |
Anschrift: | Marktplatz 19, 36129 Gersfeld |
Telefon: | 066541732 |
Fax: | 066541717 |
E-Mail: | buergerbuero@gersfeld.de |
Anschrift: | Von-Steinrück-Platz 1, 36163 Poppenhausen |
Telefon: | 06658960014 |
Fax: | 06658960022 |
E-Mail: | info@poppenhausen-wasserkuppe.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 97650 Fladungen |
Telefon: | 09778919135 |
Fax: | 09778919133 |
E-Mail: | peter.weiss@fladungen.de |
Anschrift: | Marktplatz 3, 97656 Oberelsbach |
Telefon: | 0977491910 |
Fax: | 097749191299 |
E-Mail: | rathaus@oberelsbach.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Der Ort Ehrenberg befindet sich inmitten des Naturparks Hessische Rhön und liegt im Landkreis Fulda. Ehrenberg ist bekannt für sein Basaltblockmeer, die Sommerrodelbahn sowie die Kirche von 1879 im...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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