Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 9, 36142 Tann/Rhön |
Telefon: | 06682961133 |
Fax: | 06682961150 |
E-Mail: | info@tann-rhoen.de |
Anschrift: | Wörthstr. 15, 36037 Fulda |
Telefon: | 066160060 |
Fax: | 066160067077 |
E-Mail: | bauaufsicht@landkreis-fulda.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 29, 36419 Geisa |
Telefon: | 03696769147 |
Fax: | 03696769119 |
E-Mail: | info@geisa.de |
Anschrift: | Kirchstraße 2-6, 36115 Hilders |
Telefon: | 06681960823 |
Fax: | 06681960826 |
E-Mail: | gemeinde@hilders.de |
Anschrift: | Hinter dem Schloss 1, 36466 Dermbach |
Telefon: | 0369648831 |
Fax: | 0369648855 |
E-Mail: | bauamt@dermbach.de |
Anschrift: | Hauptstraße 18, 98634 Kaltensundheim |
Telefon: | 03694621630 |
Fax: | 03694621619 |
E-Mail: | info@kaltennordheim.de |
Anschrift: | Am Anger 32, 36169 Rasdorf |
Telefon: | 0665196010 |
Fax: | 06651960120 |
E-Mail: | info@rasdorf.de |
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Tann (Rhön) im Landkreis Fulda ist ein staatlich anerkannter Luftkurort im Ulstertal und wurde schon im Jahre 1197 erstmalig als Stadt urkundlich erwähnt. Tann umfasst die Kernstadt sowie die Stadtteile...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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