Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Mörfelder Straße 33, 65451 Kelsterbach |
Telefon: | 06107773388 |
Fax: | 06107773392 |
E-Mail: | info-bauamt@kelsterbach.de |
Anschrift: | Wilhelm-Seipp-Str. 4, 64521 Groß-Gerau |
Telefon: | 06152989526 |
Fax: | 06152989133 |
E-Mail: | info@kreisgg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Sarceller Straße 1, 65795 Hattersheim |
Telefon: | 06190970180 |
Fax: | 06190970199 |
E-Mail: | thomas.kettenbach@hattersheim.de |
Anschrift: | Frankfurter Straße 33-37, 65830 Kriftel |
Telefon: | 06192400460 |
Fax: | 06192400461 |
E-Mail: | gemeindeverwaltung@kriftel.de |
Anschrift: | Am Kreishaus 1-5, 65719 Hofheim am Taunus |
Telefon: | 061922010 |
Fax: | 061922011892 |
E-Mail: | info@mtk.org |
Anschrift: | Chinonplatz 2, 65719 Hofheim am Taunus |
Telefon: | 06192202422 |
Fax: | 061927654 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Villebon-Platz 9-11, 65835 Liederbach am Taunus |
Telefon: | 069300980 |
Fax: | 0693009835 |
E-Mail: | info@liederbach-taunus.de |
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Kelsterbach im Kreis Groß-Gerau liegt am südwestlichen Stadtrand von Frankfurt am Main, am linken Mainufer und wurde schon im Jahre 850 urkundlich erwähnt. Das Stadtbild lädt mit seinem idyllischen...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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