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Hochbauämter in Riedstadt - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Bauamt
2.3 km von Riedstadt
Anschrift:Rathausplatz 1, 64560 Riedstadt
Telefon:06158181312
Fax:06158181300
E-Mail:info@riedstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 7:30-12 Uhr
Di 7-12 Uhr
Do 7:30-12 Uhr und 14-18 Uhr
(5)
Bauamt des Landkreises - Hochbauamt
8.76 km von Riedstadt
Anschrift:Wilhelm-Seipp-Str. 4, 64521 Groß-Gerau
Telefon:06152989526
Fax:06152989133
E-Mail:info@kreisgg.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Riedstadt

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(5)
Bauamt
3.59 km von Riedstadt
Anschrift:Kirchstraße 6, 64589 Stockstadt am Rhein
Telefon:0615882918
Fax:0615882926
E-Mail:kontakt@stockstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(2)
Bauamt
6.92 km von Riedstadt
Anschrift:Rathausplatz 1, 64584 Biebesheim am Rhein
Telefon:0625880634
Fax:0625880619
E-Mail:info@biebesheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Mo, Mi 13.30-16.30 Uhr
(3)
Bauamt
7.27 km von Riedstadt
Anschrift:Wilhelm-Leuschner-Straße 75, 64347 Griesheim
Telefon:06155701253
Fax:06155701216
E-Mail:bauamt@griesheim.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(2)
Bauamt
7.4 km von Riedstadt
Anschrift:Mainzer Straße 13, 64572 Büttelborn
Telefon:06152178850
Fax:06152178896
E-Mail:info@buettelborn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Mo 14.00-18.00 Uhr
(7)
Bauamt
8.07 km von Riedstadt
Anschrift:Sant` -Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim
Telefon:0613349010
Fax:061334901201
E-Mail:verbandsgemeinde@vg-rhein-selz.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Mi 8:30-12 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 14-16 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Riedstadt
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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