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Anschrift: | Freiherr-vom-Stein-Str. 5, 36286 Neuenstein |
Telefon: | 06677921016 |
Fax: | 06677921021 |
E-Mail: | info@neuenstein.net |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 20, 36275 Kirchheim |
Telefon: | 06625920028 |
Fax: | 06625920021 |
E-Mail: | verwaltung@gemeinde-kirchheim.de |
Anschrift: | Hersfelder Straße 4, 36280 Oberaula |
Telefon: | 06628920813 |
Fax: | 06628920888 |
E-Mail: | gemeinde@oberaula.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 34639 Schwarzenborn |
Telefon: | 05686998812 |
Fax: | 05686998830 |
E-Mail: | buergerservice@stadt-schwarzenborn.de |
Anschrift: | Breitenstraße 57, 36251 Bad Hersfeld |
Telefon: | 066212010 |
Fax: | 06621201343 |
E-Mail: | info@bad-hersfeld.de |
Anschrift: | Schlitzer Straße 3, 36272 Niederaula |
Telefon: | 06625920331 |
Fax: | 06625920322 |
E-Mail: | info@niederaula.de |
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Neuenstein im Landkreis Hersfeld-Rotenburg liegt im Knüllgebirge. Ein Besuch der Kapelle aus dem Jahr 1194 im Ortsteil Bühlbach, der Burg Neuenstein sowie der ehemaligen Klosterkirche von 1190 ist...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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