Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Dorfborngasse 1, 61273 Wehrheim |
Telefon: | 060815890 |
Fax: | 060815894720 |
E-Mail: | gemeinde@wehrheim.de |
Anschrift: | Ludwig-Erhard-Anlage 3, 61352 Bad Homburg vor der Höhe |
Telefon: | 061729990 |
Fax: | 061729999800 |
E-Mail: | bis@hochtaunuskreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnhofstraße 26, 61267 Neu-Anspach |
Telefon: | 0608110253201 |
Fax: | 0608110259000 |
E-Mail: | info@neu-anspach.de |
Anschrift: | Wilhelmjstraße 1, 61250 Usingen |
Telefon: | 0608110243200 |
Fax: | 0608110249010 |
E-Mail: | stadt@usingen.de |
Anschrift: | Hugenottenstraße 55, 61381 Friedrichsdorf |
Telefon: | 061727311217 |
Fax: | 0617273151217 |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 61348 Bad Homburg vor der Höhe |
Telefon: | 061721003211 |
E-Mail: | ordnungsbehoerde@bad-homburg.de |
Anschrift: | Homburger Straße 64, 61191 Rosbach vor der Höhe |
Telefon: | 060038220 |
Fax: | 06003822113 |
E-Mail: | ordnung@rosbach-hessen.de |
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Wehrheim im Hochtaunuskreis befindet sich im Ballungsgebiet Rhein-Main. Ein Besuch des Museums im ehemaligen Stadttor von 1778, der Wehrheimer „Neue Mitte“, des Obergermanisch-Raetischen Limes als Teil...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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