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Anschrift: | Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar |
Telefon: | 064414072310 |
Fax: | 064414071074 |
E-Mail: | abh@lahn-dill-kreis.de |
Anschrift: | Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar |
Telefon: | 064414072310 |
Fax: | 064414071051 |
E-Mail: | auslaender-personenstand@lahn-dill-kreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 2, 57072 Siegen |
Telefon: | 02714041122 |
E-Mail: | abh@siegen-stadt.de |
Anschrift: | Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen |
Telefon: | 02713330 |
Fax: | 02713332500 |
E-Mail: | post@siegen-wittgenstein.de |
Anschrift: | Ernst-Leitz-Str. 30, 35578 Wetzlar |
Telefon: | 06441990 |
Fax: | 06441993304 |
E-Mail: | stadtverwaltung@wetzlar.de |
Anschrift: | Berliner Platz 1, 35390 Gießen |
Telefon: | 06413063200 |
Fax: | 06413062303 |
E-Mail: | auslaenderbehoerde@giessen.de |
Anschrift: | Frauenbergstraße 35, 35037 Marburg |
Telefon: | 064212011010 |
Fax: | 064212011837 |
E-Mail: | auslaenderbehoerde@marburg-stadt.de |
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Dillenburg im Lahn-Dill-Kreis ist ein Mittelzentrum an der Oranier-Route und an der Deutschen Fachwerkstraße am östlichen Rand des Westerwaldes, im Tal der Dill. Schon 1254 wurde der Ort erstmals...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.
Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.
Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.
Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.
Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.
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