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Sozialämter in Lahnau - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
1.25 km von Lahnau
Anschrift:Rathausstraße 1-5, 35633 Lahnau
Telefon:06441964420
Fax:06441964444
E-Mail:jugendpflege@lahnau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-12 Uhr und 14-15:30 Uhr Do 8-12 Uhr und 14-17:30 Uhr Fr 8-12 Uhr
(13)
Sozialamt des Landkreises
5.69 km von Lahnau
Anschrift:Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar
Telefon:064414071401
Fax:064414071053
E-Mail:soziales@lahn-dill-kreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Lahnau

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(7)
Sozialamt
3.55 km von Lahnau
Anschrift:Am Zimmerplatz 3, 35452 Heuchelheim
Telefon:0641600221
Fax:0641600246
E-Mail:michael.landschek@heuchelheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
(7)
Sozialamt
4.07 km von Lahnau
Anschrift:Mühlbergstraße 9, 35444 Biebertal
Telefon:064096955
Fax:064096911
E-Mail:info@biebertal.de
Öffnungs­zeiten:nach telefonischer Terminvereinbarung
(5)
Sozialamt
5.91 km von Lahnau
Anschrift:Sorguesplatz 2, 35435 Wettenberg
Telefon:06418040
Fax:064180460
E-Mail:gemeinde@wettenberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 8.00 - 12.00 und Mo 14.00 - 18.00 Uhr, Di, Do 14.00 - 15.30 Uhr
(7)
Sozialamt
6.37 km von Lahnau
Anschrift:Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar
Telefon:06441995011
Fax:06441995014
E-Mail:stadtverwaltung@wetzlar.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(2)
Sozialamt
7.5 km von Lahnau
Anschrift:Frankfurter Str. 49-51, 35625 Hüttenberg
Telefon:06441700699
Fax:06441700610
E-Mail:buergerbuero@huettenberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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