Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Breiter Weg 4, 34317 Habichtswald |
Telefon: | 0560659960 |
Fax: | 05606599640 |
E-Mail: | info@habichtswald.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Korbacher Straße 300, 34270 Schauenburg |
Telefon: | 0560193250 |
Fax: | 056019325400 |
E-Mail: | info@gemeinde-schauenburg.de |
Anschrift: | Wilhelmsthaler Straße 3, 34292 Ahnatal |
Telefon: | 05609628131 |
Fax: | 05609628114 |
E-Mail: | info@ahnatal.de |
Anschrift: | Obertor 8, 34305 Niedenstein |
Telefon: | 05624999327 |
Fax: | 05624999310 |
E-Mail: | info@niedenstein.de |
Anschrift: | Marktplatz 14, 34225 Baunatal |
Telefon: | 05614992115 |
Fax: | 05614992165 |
E-Mail: | magistrat@stadt-baunatal.de |
Anschrift: | Burgstraße 33-35, 34466 Wolfhagen |
Telefon: | 05692602420 |
Fax: | 05692602150 |
E-Mail: | stadtverwaltung@wolfhagen.de |
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Habichtswald im gleichnamigen Naturpark liegt im Landkreis Kassel, westlich der Kreisstadt. Im Jahre 1074 fand der Ort seine erste schriftliche Erwähnung. Habichtswald umfasst die Ortsteile Dörnberg, Ehlen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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