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Sozialämter in Reinhardshagen - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
0.4 km von Reinhardshagen
Anschrift:Amtsstraße 10, 34359 Reinhardshagen
Telefon:0554495070
Fax:05544950733
E-Mail:gemeinde@reinhardshagen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-13 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(21)
Sozialamt
21.38 km von Reinhardshagen
Anschrift:Kohlenstraße 132, 34121 Kassel
Telefon:056110031882
Fax:056110031563
E-Mail:sozialamt501@landkreiskassel.de
Öffnungs­zeiten:k. A.
Weitere Behörden in der Nähe von Reinhardshagen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(4)
Sozialamt
10.85 km von Reinhardshagen
Anschrift:Marktplatz 1, 34376 Immenhausen
Telefon:05673503131
Fax:05673503188
E-Mail:vera.moellers@immenhausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-12 Uhr und 13:30-15:30 Uhr Mi+Fr 8-12 Uhr Do 15-17:30 Uhr
(4)
Sozialamt
11.41 km von Reinhardshagen
Anschrift:Kirchplatz 1, 37127 Dransfeld
Telefon:0550230231
Fax:0550230214
E-Mail:arand@dransfeld.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 14-16 Uhr Di+Fr 8-12 Uhr Do 8-12 Uhr und 14-17:30 Uhr
(2)
Sozialamt
12.19 km von Reinhardshagen
Anschrift:Am Mühlbach 15, 34399 Wesertal
Telefon:05572937316
Fax:05572937340
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30 - 12.00 Uhr, Mo-Mi 13.30 - 15.00 Uhr, Do 13.30 - 18.00 Uhr
(2)
Sozialamt
13.56 km von Reinhardshagen
Anschrift:Im Ort 1, 34314 Espenau
Telefon:05673999320
Fax:05673999331
E-Mail:gemeinde@espenau.de
Öffnungs­zeiten:Mo 14-17 Uhr
Di+Do 8:30-12:30 Uhr und 14-15:30 Uhr
Mi+Fr 8:30-12:30 Uhr
(1)
Sozialamt
13.58 km von Reinhardshagen
Anschrift:Markt 1, 34393 Grebenstein
Telefon:0567470516
Fax:0567470530
E-Mail:mike.carrier@stadt-grebenstein.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi+Fr 9-12 Uhr
Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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