Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Burgeffstraße 30, 65239 Hochheim am Main |
Telefon: | 06146900163 |
Fax: | 06146900191 |
E-Mail: | info@hochheim.de |
Anschrift: | Am Kreishaus 1-5, 65719 Hofheim am Taunus |
Telefon: | 061922010 |
Fax: | 061922011892 |
E-Mail: | info@mtk.org |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schulstraße 15, 65474 Bischofsheim |
Telefon: | 06144404400 |
Fax: | 06144404951 |
E-Mail: | gemeindeverwaltung@bischofsheim.de |
Anschrift: | Marktplatz 4, 65428 Rüsselsheim am Main |
Telefon: | 06142832272 |
Fax: | 06142832265 |
E-Mail: | bauaufsicht@ruesselsheim.de |
Anschrift: | Schulstraße 12, 65462 Ginsheim-Gustavsburg |
Telefon: | 0614420166 |
Fax: | 0614420416 |
E-Mail: | info@gigu.de |
Anschrift: | Am Stadtzentrum 1, 65479 Raunheim |
Telefon: | 06142402229 |
Fax: | 06142402228 |
E-Mail: | info@raunheim.de |
Anschrift: | Am 87er Denkmal, 55131 Mainz |
Telefon: | 06131123111 |
Fax: | 06131122588 |
E-Mail: | stadtverwaltung@stadt.mainz.de |
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Hochheim am Main im Main-Taunus-Kreis liegt am rechten Mainufer, nahe Frankfurt am Main und Mainz. Hochheim ist gegliedert in die Kernstadt, die Südstadt sowie Massenheim und wurde schon 754 erstmals...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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