Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg |
Telefon: | 064214051462 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Barfüßerstr. 11, 35037 Marburg |
Telefon: | 064212011633 |
Fax: | 064212011636 |
E-Mail: | unteredenkmalschutzbehoerde@marburg-stadt.de |
Anschrift: | Ketzerbach 10, 35037 Marburg |
Telefon: | 06421685150 |
Fax: | 064216851551 |
E-Mail: | archaeologie.marburg@denkmalpflege-hessen.de |
Anschrift: | Schloss Biebrich/Ostflügel, 65203 Wiesbaden |
Telefon: | 06116906101 |
Fax: | 06116906116 |
E-Mail: | melanie.geyer@lfd-hessen.de |
Anschrift: | Berliner Platz 1, 35390 Gießen |
Telefon: | 06413061425 |
Fax: | 06413062661 |
E-Mail: | denkmalschutz@giessen.de |
Anschrift: | Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar |
Telefon: | 064414071711 |
Fax: | 064414071066 |
E-Mail: | heike.weber-humrich@lahn-dill-kreis.de |
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Gladenbach im Landkreis Marburg-Biedenkopf liegt am östlichen Rand des Westerwaldes und wurde 1237 erstmals urkundlich erwähnt. Gegliedert ist Gladenbach in die Stadtteile Gladenbach, Kehlnbach, Erdhausen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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