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Sozialämter in Beerfelden - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Sozialamt
2.01 km von Beerfelden
Anschrift:Metzkeil 1, 64743 Oberzent
Telefon:060687590982
Fax:060687590910
E-Mail:stadtverwaltung@stadt-oberzent.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8:30-12 Uhr und 13:30-15:30 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
(34)
Sozialamt des Landkreises
10.93 km von Beerfelden
Anschrift:Michelstädter Str. 12, 64711 Erbach
Telefon:06062700
Fax:0606270390
E-Mail:info@odenwaldkreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Beerfelden

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Sozialamt
8.35 km von Beerfelden
Anschrift:Ortsstraße 124, 64756 Mossautal
Telefon:06062919912
Fax:06062919920
E-Mail:rathaus@mossautal.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-18 Uhr
(8)
Sozialamt
8.84 km von Beerfelden
Anschrift:In der Gass 17, 69483 Wald-Michelbach
Telefon:062079470
Fax:06207947170
E-Mail:rathaus@gemeinde-wald-michelbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8:30-12 Uhr und 14-17 Uhr
Di 7:30-12 Uhr und 14-16 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 7:30-12 Uhr
(1)
Sozialamt
10.96 km von Beerfelden
Anschrift:Schulstraße 1, 64689 Grasellenbach
Telefon:06253949419
Fax:06253949499
E-Mail:einwohnermeldeamt@gemeinde-grasellenbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 9-12 Uhr
Di 13:30-18:15 Uhr
Do 13:30-16 Uhr
(3)
Sozialamt
11.9 km von Beerfelden
Anschrift:Kirchstraße 2, 69518 Abtsteinach
Telefon:06207940712
Fax:06207940730
E-Mail:gemeinde@abtsteinach.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Di 13-16 Uhr und Do 15-18 Uhr
(1)
Sozialamt
12.25 km von Beerfelden
Anschrift:Leopoldsplatz 1, 69412 Eberbach
Telefon:06271871
Fax:0627187200
E-Mail:stadt@eberbach.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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