Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Metzkeil 1, 64760 Oberzent |
Telefon: | 060687590940 |
Fax: | 060687590910 |
E-Mail: | finanzen@stadt-oberzent.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Leopoldsplatz 1, 69412 Eberbach |
Telefon: | 0627187314 |
Fax: | 0627187200 |
E-Mail: | stadtkasse@eberbach.de |
Anschrift: | Hauptstrasse 2, 69434 Heddesbach |
Telefon: | 0622892010 |
Fax: | 06272912357 |
E-Mail: | post@heddesbach.gvv-schoenau.de |
Anschrift: | In der Gass 17, 69483 Wald-Michelbach |
Telefon: | 06207947140 |
Fax: | 06207947170 |
E-Mail: | michael.frank@gemeinde-wald-michelbach.de |
Anschrift: | Kirchstraße 2, 69518 Abtsteinach |
Telefon: | 06207940718 |
E-Mail: | gemeinde@abtsteinach.de |
Anschrift: | Ortsstraße 124, 64756 Mossautal |
Telefon: | 06062919915 |
Fax: | 06062919920 |
E-Mail: | rathaus@mossautal.de |
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Rothenberg liegt ca. 5 km nördlich von Horschhorn am Neckar im Odenwaldkreis. Sehenswert sind unter anderem die Schwarze Kirche von 1880, die evangelische Pfarrkirche aus dem Jahr 1883 sowie das Forsthaus...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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