Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Wermer-Hilpert-Str. 1, 63128 Dietzenbach |
Telefon: | 0607481804344 |
Fax: | 0607481804930 |
E-Mail: | bauaufsicht@kreis-offenbach.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Berliner Straße 60, 63065 Offenbach am Main |
Telefon: | 06980653070 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Kurt-Schumacher-Straße 10, 60311 Frankfurt am Main |
Telefon: | 06921233567 |
E-Mail: | bauaufsicht@stadt-frankfurt.de |
Anschrift: | Klosterhofstraße 4-6, 63477 Maintal |
Telefon: | 06181400437 |
Fax: | 06181400459 |
E-Mail: | info@maintal.de |
Anschrift: | Franz-Gruber-Platz 14, 64859 Eppertshausen |
Telefon: | 06071300930 |
Fax: | 06071300955 |
E-Mail: | bauamt@eppertshausen.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 63500 Seligenstadt |
Telefon: | 06182876610 |
Fax: | 06182879661 |
E-Mail: | bauamt@seligenstadt.de |
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Heusenstamm im Landkreis Offenbach liegt an der Bieber, im Rhein-Main-Gebiet und ist sehr bekannt für das Heusenstammer Schloss. Schon 1211 wurde Heusenstamm erstmals urkundlich erwähnt und ist gegliedert...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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