Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Markt 16, 65385 Rüdesheim am Rhein |
Telefon: | 0672240826 |
Fax: | 0672240836 |
E-Mail: | stadtverwaltung@ruedesheim.de |
Anschrift: | Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach |
Telefon: | 06124510515 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | bauaufsicht@rheingau-taunus.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Burg Klopp, 55411 Bingen am Rhein |
Telefon: | 06721184147 |
Fax: | 06721184170 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Winkeler Str. 46, 65366 Geisenheim |
Telefon: | 06722701161 |
Fax: | 06722701261 |
E-Mail: | martina.erbs@geisenheim.de |
Anschrift: | Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen am Rhein |
Telefon: | 06721304130 |
Fax: | 06721304244 |
E-Mail: | verwaltung@vgrn.de |
Anschrift: | Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim |
Telefon: | 06725910136 |
Fax: | 06725910110 |
E-Mail: | walter.schwarz@vg-gau-algesheim.de |
Anschrift: | Paul-Gerhardt-Weg 1, 65375 Oestrich-Winkel |
Telefon: | 06723992114 |
Fax: | 06723992159 |
E-Mail: | bauen@oestrich-winkel.de |
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Rüdesheim am Rhein ist Teil des UNESCO-Welterbes im Mittelrheintal. Die Winzerstadt liegt im Rheingau-Taunus-Kreis und erhielt 1818 die Stadtrechte. Sehr bekannt ist das alljährlich stattfindende Weinfest...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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