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Stadtkassen im Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis - Öffnungszeiten (Seite 2)

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Gemeindekasse Kiedrich
16.59 km von Rheingau-Taunus-Kreis
Anschrift:Marktstraße 27, 65399 Kiedrich
Telefon:06123905015
Fax:061234221
E-Mail:info@kiedrich.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12 Uhr Fr 8-12:30 Uhr sowie Mi 13-18 Uhr
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Gemeindekasse Walluf
17.14 km von Rheingau-Taunus-Kreis
Anschrift:Mühlstraße 40, 65396 Walluf
Telefon:06123792263
Fax:06123792260
E-Mail:info@walluf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo 13:30-18 Uhr
mittwochs geschlossen13:30-18 Uhr
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Stadtkasse Eltville am Rhein
18.08 km von Rheingau-Taunus-Kreis
Anschrift:Gutenbergstraße 13, 65343 Eltville am Rhein
Telefon:061236970
Fax:06123697199
E-Mail:info@eltville.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo+Do 15-18 Uhr
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Stadtkasse Oestrich-Winkel
21.1 km von Rheingau-Taunus-Kreis
Anschrift:Paul-Gerhardt-Weg 1, 65375 Oestrich-Winkel
Telefon:067239920
Fax:06723992159
E-Mail:info@oestrich-winkel.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Stadtkasse Geisenheim
25.25 km von Rheingau-Taunus-Kreis
Anschrift:Rüdesheimer Str. 48, 65366 Geisenheim
Telefon:06722701185
Fax:06722701285
E-Mail:stadtverwaltung@geisenheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr
(0)
Stadtkasse Rüdesheim am Rhein
26.93 km von Rheingau-Taunus-Kreis
Anschrift:Markt 16, 65385 Rüdesheim am Rhein
Telefon:06722701176
Fax:06722701276
E-Mail:patrick.hemes@geisenheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr und nach Vereinbarung
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Stadtkasse Rheingau-Taunus-Kreis
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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