Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Rathaus 10, 34626 Neukirchen |
Telefon: | 0669480844 |
Fax: | 0669480840 |
E-Mail: | stadtverwaltung@neukirchen.de |
Anschrift: | Hans-Scholl-Straße 1, 34576 Homberg (Efze) |
Telefon: | 05681775611 |
Fax: | 05681775115 |
E-Mail: | bauaufsicht@schwalm-eder-kreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Immichenhainer Str. 1, 34637 Schrecksbach |
Telefon: | 06698960015 |
Fax: | 06698960020 |
E-Mail: | soziales@schrecksbach.de |
Anschrift: | Neukirchener Straße 1, 34633 Ottrau |
Telefon: | 0663996090 |
Fax: | 06639960930 |
E-Mail: | info@ottrau.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 34639 Schwarzenborn |
Telefon: | 0568699880 |
Fax: | 05686998830 |
E-Mail: | buergerservice@stadt-schwarzenborn.de |
Anschrift: | Hersfelder Straße 4, 36280 Oberaula |
Telefon: | 06628920821 |
Fax: | 06628920888 |
E-Mail: | bauamt@oberaula.de |
Anschrift: | Am Rathaus 2, 34628 Willingshausen |
Telefon: | 06691963032 |
Fax: | 06691963018 |
E-Mail: | info@willingshausen.de |
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Neukirchen im Schwalm-Eder-Kreis ist ein Luftkurort und Kneippheilbad am Knüllgebirge und wurde erstmals 1142 urkundlich erwähnt. Gegliedert ist Neukirchen in Kernstadt, Asterode, Christerode...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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