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Sozialämter in Oberaula - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
1.3 km von Oberaula
Anschrift:Hersfelder Straße 4, 36280 Oberaula
Telefon:06628920812
Fax:06628920888
E-Mail:ordnungsamt@oberaula.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30 - 12:00 Uhr, Fr 14:00 - 16.00 Uhr
(73)
Sozialamt Schwalm-Eder-Kreis
21.17 km von Oberaula
Anschrift:Hans-Scholl-Straße 1, 34576 Homberg (Efze)
Telefon:05681775226
Fax:05681775224
E-Mail:lars.werner@schwalm-eder-kreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Oberaula

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Sozialamt
6.98 km von Oberaula
Anschrift:Marktplatz 1, 34639 Schwarzenborn
Telefon:0568699880
Fax:05686998830
E-Mail:buergerservice@stadt-schwarzenborn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr und Mo-Do 14-16 Uhr
(1)
Sozialamt
7.08 km von Oberaula
Anschrift:Neukirchener Straße 1, 34633 Ottrau
Telefon:0663996090
Fax:06639960930
E-Mail:info@ottrau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 16-18 Uhr
(3)
Sozialamt
8.19 km von Oberaula
Anschrift:Hauptstr. 20, 36275 Kirchheim
Telefon:0662592000
Fax:06625920021
E-Mail:verwaltung@gemeinde-kirchheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Mo-Di 14:00 - 16:00 Uhr, Do 14:00 - 18:00 Uhr
(3)
Sozialamt
8.46 km von Oberaula
Anschrift:Am Rathaus 10, 34626 Neukirchen
Telefon:066948080
Fax:0669480840
E-Mail:stadtverwaltung@neukirchen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(2)
Sozialamt
8.59 km von Oberaula
Anschrift:Machtloser Straße 5, 36287 Breitenbach am Herzberg
Telefon:066759180040
Fax:06675552
E-Mail:info@breitenbach-am-herzberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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