Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 1, 34639 Schwarzenborn |
Telefon: | 0568699880 |
Fax: | 05686998830 |
E-Mail: | buergerservice@stadt-schwarzenborn.de |
Anschrift: | Hans-Scholl-Straße 1, 34576 Homberg (Efze) |
Telefon: | 05681775226 |
Fax: | 05681775224 |
E-Mail: | lars.werner@schwalm-eder-kreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hersfelder Straße 4, 36280 Oberaula |
Telefon: | 06628920812 |
Fax: | 06628920888 |
E-Mail: | ordnungsamt@oberaula.de |
Anschrift: | Freiherr-v.-Stein-Straße 5, 36286 Neuenstein |
Telefon: | 0667792100 |
Fax: | 06677921021 |
E-Mail: | info@neuenstein.net |
Anschrift: | Am Rathaus 10, 34626 Neukirchen |
Telefon: | 066948080 |
Fax: | 0669480840 |
E-Mail: | stadtverwaltung@neukirchen.de |
Anschrift: | Hauptstraße 7, 34593 Knüllwald |
Telefon: | 0568199570 |
Fax: | 05681995726 |
E-Mail: | info@knuellwald.de |
Anschrift: | Ziegenhainer Straße 2, 34621 Frielendorf |
Telefon: | 05684999930 |
Fax: | 05684999999 |
E-Mail: | gemeinde@frielendorf.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Schwarzenborn im Schwalm-Eder-Kreis liegt im Hochknüll an der Efze und ist gegliedert in Grebenhagen und Schwarzenborn. Zu den sehenswerten Gebäuden zählt in jedem Fall die Kirche im Stadtkern.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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