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Anschrift: | Obertor 8, 34305 Niedenstein |
Telefon: | 05624999327 |
Fax: | 05624999310 |
E-Mail: | info@niedenstein.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt |
Telefon: | 06691207233 |
Fax: | 06691207234 |
E-Mail: | standesamt@schwalmstadt.de |
Anschrift: | Hersfelder Straße 4, 36280 Oberaula |
Telefon: | 0662892080 |
Fax: | 06628920888 |
E-Mail: | standesamt@oberaula.de |
Anschrift: | Am Rathaus 2, 34628 Willingshausen |
Telefon: | 06691963017 |
Fax: | 06691963018 |
E-Mail: | info@willingshausen.de |
Anschrift: | Immichenhainer Str. 1, 34637 Schrecksbach |
Telefon: | 06698960012 |
Fax: | 06698960020 |
E-Mail: | gemeinde@schrecksbach.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 40, 34630 Gilserberg |
Telefon: | 06696961926 |
Fax: | 06696961920 |
E-Mail: | mirko.gebler@gilserberg.de |
Anschrift: | Neukirchener Straße 1, 34633 Ottrau |
Telefon: | 06639960917 |
Fax: | 06639960930 |
E-Mail: | info@ottrau.de |
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Im nördlichen Hessen liegt der Schwalm-Eder-Kreis, welcher dem Regierungsbezirk Kassel zugehörig ist. Folgende Städte sind im Schwalm-Eder-Kreis gelegen: Borken, Felsberg, Fritzlar, Gudensberg, Homberg...
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Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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