Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Vogelsbergstraße 184, 63679 Schotten |
Telefon: | 060446643 |
Fax: | 060446669 |
E-Mail: | info@schotten.de |
Anschrift: | Goldhelg 20, 36341 Lauterbach |
Telefon: | 06641977460 |
Fax: | 06641977461 |
E-Mail: | bauaufsicht@vogelsbergkreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktstraße 28-32, 35327 Ulrichstein |
Telefon: | 06645961019 |
Fax: | 06645961022 |
E-Mail: | info@ulrichstein.de |
Anschrift: | Friedrichstraße 11, 35321 Laubach |
Telefon: | 06405921513 |
Fax: | 06405921313 |
E-Mail: | info@laubach-online.de |
Anschrift: | Schlossberg 7, 63688 Gedern |
Telefon: | 06045600847 |
Fax: | 06045600842 |
E-Mail: | bauverwaltung@gedern.de |
Anschrift: | Karl-Birx-Straße 6, 63697 Hirzenhain |
Telefon: | 0604597023 |
Fax: | 0604597024 |
E-Mail: | petra.piccolo@hirzenhain.de |
Anschrift: | Wilhelm-Eckhardt-Platz, 63667 Nidda |
Telefon: | 060438006264 |
Fax: | 060438006113 |
E-Mail: | info@nidda.de |
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Schotten ist ein staatlich anerkannter Luftkurort nahe Fulda und Alsfeld. Schon 778 wurde Schotten erstmals urkundlich erwähnt und ist gegliedert in Schotten, Betzenrod, Breungeshain, Burkhards, Busenborn...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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