Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Sandstraße 15, 37276 Meinhard |
Telefon: | 05651748091 |
Fax: | 05651748055 |
E-Mail: | info@gemeinde-meinhard.de |
Anschrift: | Schlossplatz 1, 37269 Eschwege |
Telefon: | 056513024711 |
Fax: | 056513024799 |
E-Mail: | wmk@werra-meissner-kreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Obermarkt 22, 37269 Eschwege |
Telefon: | 05651304314 |
Fax: | 0565131412 |
E-Mail: | stadtverwaltung@eschwege-rathaus.de |
Anschrift: | Marktstr. 18, 37281 Wanfried |
Telefon: | 05655989418 |
Fax: | 05655989430 |
E-Mail: | post@wanfried.de |
Anschrift: | Kreisstr. 4, 37308 Schimberg |
Telefon: | 03608244127 |
Fax: | 03608244133 |
E-Mail: | poststelle@ershausen-geismar.de |
Anschrift: | Landstraße 70, 37287 Wehretal |
Telefon: | 05651949032 |
Fax: | 05651949030 |
E-Mail: | verwaltung@wehretal.de |
Anschrift: | Hinterweg 4, 37290 Meißner |
Telefon: | 0565798960 |
Fax: | 05657989626 |
E-Mail: | info@gemeinde-meissner.de |
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Meinhard am Rand des Werratals liegt im Werra-Meißner-Kreis. Die Ansiedlung gliedert sich in die Ortsteile Frieda, Grebendorf, Hitzelrode, Jestädt, Neuerode, Motzenrode und Schwebda. Die Burgruine Schwebda...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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