Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Obergasse 12, 35519 Rockenberg |
Telefon: | 06033963918 |
Fax: | 06033963910 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 22, 35516 Münzenberg |
Telefon: | 06033960319 |
Fax: | 06033960350 |
E-Mail: | steueramt@muenzenberg.de |
Anschrift: | Hauptstr. 60, 61200 Wölfersheim |
Telefon: | 060369883110 |
Fax: | 060369883129 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Schlossplatz 1, 35510 Butzbach |
Telefon: | 060339950 |
Fax: | 06033995220 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Friedrichstraße 3, 61231 Bad Nauheim |
Telefon: | 060323430 |
Fax: | 06032343336 |
E-Mail: | stadtverwaltung@bad-nauheim.de |
Anschrift: | Mainzer-Tor-Anlage 6, 61169 Friedberg |
Telefon: | 0603188232 |
Fax: | 0603191276 |
E-Mail: | info@friedberg-hessen.de |
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Rockenberg liegt am Fluss Wetter und grenzt an die Stadt Münzenberg im Wetteraukreis. Zahlreiche Sehenswürdigkeiten prägen das Ortsbild, beispielsweise das Marienschloss, die Burg Rockenberg und das alte...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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