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Telefon: | 08004555533 |
Fax: | 03818042601700 |
E-Mail: | familienkasse-nord@arbeitsagentur.de |
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Zwischen Güstrow und Krakow am See befindet sich Hoppenrade. Besichtigt werden sollten unter anderem das Gutshaus im Neorenaissancestil (1853), die Fischtreppe an der Nebel in Kölln und die Feldsteinkirche...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Familienkasse ist als deutsche Bundesfinanzbehörde im Allgemeinen für die Auszahlung von Kindergeld zuständig. Die Landesfamilienkassen unterhalten normalerweise mehrere Standorte im jeweiligen Bundesland.
Die wichtigste Zuständigkeit geht schon aus der umfangssprachlichen Bezeichnung „Kindergeldkasse“ hervor. Dabei zählen die Durchführung des Familienleistungsausgleichs, die Zuteilung des Kindergeldzuschlags, die Prüfung von Kindergeldansprüchen und Beratungsmöglichkeiten zu Elterngeld/ Elternzeit sowie Mutterschutz.
Die Durchführung des Familienleistungsausgleichs gilt als Hauptaufgabe der Familienkasse. Den gesetzlichen Rahmen dafür bilden das Bundeskindergeldgesetz, das Einkommensteuergesetz sowie bundesbehördliche Weisungen.
Das Bundeskindergeldgesetz trat erstmals 1995 in Kraft. Das Bundesgesetz enthält Regelungen zum Kindergeld in Deutschland. U. a. findet man im Bundeskindergeldgesetz Angaben zu Kindergeldregelungen, wie z. B. Altersgrenzen und Personenstand.
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