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Anschrift: | Kirchplatz 6, 19258 Boizenburg |
Telefon: | 03884762681 |
Fax: | 03884762693 |
E-Mail: | stadt@boizenburg.de |
Anschrift: | Fritz-Reuter-Straße 3, 19258 Boizenburg |
Telefon: | 03884738550 |
Fax: | 03884738540 |
E-Mail: | info@amtboizenburgland.de |
Anschrift: | Putlitzer Str. 25, 19370 Parchim |
Telefon: | 038717226300 |
Fax: | 03871722777777 |
E-Mail: | info@kreis-lup.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Lüneburger Str. 2a, 21354 Bleckede |
Telefon: | 0585297736 |
Fax: | 0585297799 |
E-Mail: | rathaus@bleckede.de |
Anschrift: | Amtsplatz 6, 21481 Lauenburg/Elbe |
Telefon: | 041535909447 |
Fax: | 041535909199 |
E-Mail: | info@lauenburg.de |
Anschrift: | Amtsplatz 1, 21514 Büchen |
Telefon: | 0415580090 |
Fax: | 041558009999 |
E-Mail: | info@gemeinde-buechen.de |
Anschrift: | Am Markt 4, 19273 Amt Neuhaus |
Telefon: | 03884160731 |
Fax: | 03884160799 |
E-Mail: | rathaus@amt-neuhaus.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 21379 Scharnebeck |
Telefon: | 041369070 |
Fax: | 0413690735 |
E-Mail: | rathaus@scharnebeck.de |
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Die amtsfreie Stadt im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist Verwaltungssitz des Amtes Boizenburg-Land und zudem die westlichste Stadt in Mecklenburg-Vorpommern. Der Ort am Fluss Boize wurde erst 1158 urkundlich...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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