Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Wöbbeliner Str. 5, 19288 Ludwigslust |
Telefon: | 03874426917 |
Fax: | 03874666818 |
E-Mail: | info@amt-ludwigslust-land.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schloßstr. 38, 19288 Ludwigslust |
Telefon: | 03874526148 |
Fax: | 03874526109 |
E-Mail: | stadt@ludwigslust.de |
Anschrift: | Am Markt 1, 19300 Grabow |
Telefon: | 03875650319 |
Fax: | 03875650347 |
E-Mail: | info@grabow.de |
Anschrift: | Markt 1, 19306 Neustadt-Glewe |
Telefon: | 03875750030 |
Fax: | 03875750012 |
E-Mail: | info@neustadt-glewe.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow |
Telefon: | 03883610720 |
Fax: | 03883610735 |
E-Mail: | info@amt-hagenow-land.de |
Anschrift: | Salzstraße 17, 19249 Lübtheen |
Telefon: | 03885571120 |
Fax: | 03885571199 |
E-Mail: | info@luebtheen.de |
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Göhlen liegt etwa 9 km westlich von Ludwigslust und wurde im Jahr 1450 erstmals schriftlich dokumentiert. Seine Lage in der Griesen Gegend macht Göhlen zu einem beliebten Ausflugspunkt für Besucher.
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Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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