Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Börzower Weg 3, 23936 Grevesmühlen |
Telefon: | 0384130406510 |
Fax: | 03841304086510 |
E-Mail: | info@nordwestmecklenburg.de |
Anschrift: | Schloßstraße 1, 23948 Klütz |
Telefon: | 038825393401 |
Fax: | 038825393710 |
E-Mail: | j.tesche@kluetzer-winkel.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 1, 23936 Grevesmühlen |
Telefon: | 038817230 |
Fax: | 03881723111 |
E-Mail: | info@grevesmuehlen.de |
Anschrift: | Kopenhagener Straße 1, 23966 Wismar |
Telefon: | 038412516001 |
Fax: | 038412516002 |
E-Mail: | bsc@wismar.de |
Anschrift: | Am Wehberg 17, 23972 Dorf Mecklenburg |
Telefon: | 03841798203 |
Fax: | 03841798226 |
E-Mail: | info@amt-dorfmecklenburg-badkleinen.de |
Anschrift: | Hauptstraße 10a, 23974 Neuburg |
Telefon: | 03842641031 |
Fax: | 03842620031 |
E-Mail: | zentrale@amt-neuburg.eu |
Anschrift: | Freiheitsplatz 1, 19217 Rehna |
Telefon: | 038872929602 |
Fax: | 03887292922 |
E-Mail: | d.sperling@rehna.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Zwischen dem Klützer Winkel und Wismar befindet sich die Gemeinde Hohenkirchen. Die urkundliche Ersterwähnung des Ortes datiert in das Jahr 1230. Hohenkirchen ist sehr landwirtschaftlich geprägt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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