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Anschrift: | Bahnhofstraße 2-4, 23936 Grevesmühlen |
Telefon: | 0388175980 |
Fax: | 038817598301 |
E-Mail: | verwaltung@ag-grevesmuehlen.mv-justiz.de |
Anschrift: | Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck |
Telefon: | 04513710 |
Fax: | 04513711523 |
E-Mail: | verwaltung@ag-luebeck.landsh.de |
Anschrift: | Vor dem Fürstenhof 1, 23966 Wismar |
Telefon: | 0384148080 |
Fax: | 03841480810 |
E-Mail: | verwaltung@ag-wismar.mv-justiz.de |
Anschrift: | Jungfernstieg 3, 23701 Eutin |
Telefon: | 045217056 |
Fax: | 04521705700 |
E-Mail: | verwaltung@ag-eutin.landsh.de |
Anschrift: | Herrenstraße 11, 23909 Ratzeburg |
Telefon: | 0454186330 |
Fax: | 04541863380 |
E-Mail: | verwaltung@ag-ratzeburg.landsh.de |
Anschrift: | Göhler Straße 90, 23758 Oldenburg |
Telefon: | 043616240 |
Fax: | 0436180576 |
E-Mail: | verwaltung@ag-oldenburg.landsh.de |
Anschrift: | Demmlerplatz 1-2, 19053 Schwerin |
Telefon: | 038574150 |
Fax: | 03857415200 |
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Kalkhorst bei Dassow liegt im Landkreis Nordwestmecklenburg. 1222 erstmals urkundlich erwähnt, ist Kalkhorst heute vor allem durch das Kalkhorster Schloss und die Kirche zu Kalkhorst bekannt, welche um...
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Betreuungsgerichte befassen sich als Abteilungen der Amtsgerichte mit Angelegenheiten der Unterbringung und Betreuung von volljährigen Personen.
Das Betreuungsgericht trug bis 2009 den Namen Vormundschaftsgericht. Als solches war das Betreuungsgericht ebenfalls für Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten Volljähriger zuständig, aber auch für die Angelegenheiten Minderjähriger.
Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit wurde 2008 erlassen und trat als Bundesgesetz 2009 in Kraft. Inhalte sind u. a. die Einführung des Großen Familiengerichts sowie Richtlinien zu Streitschlichtungen für Scheidungsfolgesachen.
Wenn das Gericht zugunsten einer Betreuungsanordnung entscheidet, wird normalerweise ein Betreuungsverfahren eingeleitet. Wesentlicher Bestandteil des Betreuungsverfahrens ist die Bestellung eines Betreuers.
Das Bestellen eines Betreuers fällt in den Zuständigkeitsbereich des Betreuungsgerichts. Die Auswahl des Betreuers erfolgt entsprechend einer Rangfolge der möglichen Betreuer.
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