Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Dassower Straße 4, 23923 Schönberg |
Telefon: | 0388283300 |
Fax: | 038828330158 |
E-Mail: | info@schoenberger-land.de |
Anschrift: | Börzower Weg 3, 23936 Grevesmühlen |
Telefon: | 0384130406510 |
Fax: | 03841304086510 |
E-Mail: | info@nordwestmecklenburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Mühlendamm 14, 23539 Lübeck |
Telefon: | 0451115 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Bäderstraße 19, 23626 Ratekau |
Telefon: | 04504803650 |
Fax: | 045048039650 |
E-Mail: | info@ratekau.de |
Anschrift: | Markt 15, 23611 Bad Schwartau |
Telefon: | 045120002600 |
Fax: | 045120002020 |
E-Mail: | stadtverwaltung@bad-schwartau.de |
Anschrift: | Ahrensböker Straße 7, 23617 Stockelsdorf |
Telefon: | 045149010 |
Fax: | 04514901234 |
E-Mail: | info@stockelsdorf.de |
Anschrift: | Strandallee 42, 23669 Timmendorfer Strand |
Telefon: | 04503807123 |
Fax: | 04503807211 |
E-Mail: | info@timmendorfer-strand.org |
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Selmsdorf liegt nur 5 km östlich der Stadt Lübeck im Landkreis Nordwestmecklenburg. Kunsthistorisch von sehr großer Bedeutung ist die Selmsdorfer Kirche: Das imposante Gebäude ist in der Formensprache...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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