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Sozialämter in Barßel - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Sozialamt
4.11 km von Barßel
Anschrift:Theodor-Klinker-Platz 1, 26676 Barßel
Telefon:04499810
Fax:044998159
E-Mail:info@barssel.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30 - 12:00 Uhr, Mo 14:00 - 16:00 Uhr, Do 14:00 - 17:30 Uhr, mittwochs geschlossen
(25)
Sozialamt des Landkreises
37.51 km von Barßel
Anschrift:Eschstr. 29, 49661 Cloppenburg
Telefon:0447115208
Fax:0
E-Mail:kreishaus@lkclp.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30 Uhr - 12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Barßel

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(7)
Sozialamt
7.99 km von Barßel
Anschrift:Hauptstr. 205, 26689 Apen
Telefon:044897356
Fax:044897380
E-Mail:gemeinde@apen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Di+Do 14.00-17.00 Uhr
(5)
Sozialamt
9.16 km von Barßel
Anschrift:Hauptstraße 507, 26683 Saterland
Telefon:04498940136
Fax:04498940200
E-Mail:rathaus@saterland.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(3)
Sozialamt
11.37 km von Barßel
Anschrift:Hauptstraße 117, 26842 Ostrhauderfehn
Telefon:0495280573
Fax:0495280530
E-Mail:gemeinde@ostrhauderfehn.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr
(10)
Sozialamt
12.68 km von Barßel
Anschrift:Rathausstr. 7, 26188 Edewecht
Telefon:044059161050
Fax:04405939039
E-Mail:gemeinde@edewecht.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo, Di und Do 14-17 Uhr
(7)
Sozialamt
14.66 km von Barßel
Anschrift:1. Südwieke 2a, 26817 Rhauderfehn
Telefon:049529030
Fax:04952903359
E-Mail:gemeinde@rhauderfehn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo, Di, Do 14-15:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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