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Mahngerichte in Osten - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Mahngericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Max-Brauer-Allee 89, 22765 Hamburg
Telefon:040428111462
Fax:040428112758
Öffnungs­zeiten:Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
(1)
Zentrales Mahngericht Bremen
76.87 km von Osten
Anschrift:Ostertorstr. 25-31 , 28195 Bremen
Telefon:04213616115
Fax:04214964851
E-Mail:agbremenverwaltung@amtsgericht.bremen.de
Öffnungs­zeiten:Montag-Freitag von 09.00-13.00 Uhr
Anschrift:Lollfuß 78, 24837 Schleswig
Telefon:04621815325
Fax:04621815333
E-Mail:verwaltung@ag-schleswig.landsh.de
Öffnungs­zeiten:Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung
(3)
Zentrales Mahngericht Niedersachsen
121.31 km von Osten
Anschrift:Rosenmauer 2, 29525 Uelzen
Telefon:058188511
Fax:058188512532
E-Mail:ague-poststelleag@justiz.niedersachsen.de
Öffnungs­zeiten:Montag bis Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr
Anschrift:Lehrter Str. 15, 39418 Aschersleben
Telefon:039258760
Fax:03925876252
E-Mail:mahngericht@justiz.sachsen-anhalt.de
Öffnungs­zeiten:Montag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Mittwoch 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Anschrift:Hagener Str. 145, 58099 Hagen
Telefon:023319675
Fax:02331967700
E-Mail:poststelle.zema@ag-hagen.nrw.de
Sprechzeiten:Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr, Dienstags: 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Öffnungs­zeiten:Montag und Dienstag: 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr, Mittwoch bis Freitag: 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Mahngericht
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Mahngericht in Osten? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Mahngericht

Allgemein sind Mahngerichte Abteilungen eines Amtsgerichts, in denen Mahnverfahren bearbeitet werden. Häufig ist ein Zentrales Mahngericht bzw. Gemeinsames Mahngericht für mehrere Amtsgerichtsbezirke zuständig.

Mahnverfahren

Gerichtliche Mahnverfahren dienen grundlegend der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen. Demnach ist das Mahnverfahren von Mahnungen durch Inkassobüros, Rechtsanwälte oder Unternehmen zu unterscheiden.

Ablauf des Mahnverfahrens

Innerhalb eines Mahnverfahrens wird normalerweise zunächst vom Gläubiger ein Antrag an das zuständige Mahngericht gestellt. Daraufhin kann der Mahnbescheid erfolgen. Nach einer weiteren Antragstellung kann der gerichtliche Vollstreckungsbescheid erfolgen.

Örtliche Zuständigkeit des Mahngerichts

Mahnverfahren werden normalerweise vor dem Zentralen Mahngericht des Bundeslandes verhandelt, in dem der Antragsteller des Mahnantrags (Gläubiger) seinen Wohnsitz hat.

Zentrale Mahngerichte der Bundesländer

Normalerweise verfügt jedes Bundesland über ein Mahngericht. Eine Ausnahme bildet Nordrhein-Westfalen, wo sich zwei Zentrale Mahngerichte befinden. Andere Bundesländer besitzen z. T. gemeinsame Mahngerichte. Beispielsweise Berlin und Brandenburg, oder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben je ein Gemeinsames Mahngericht.

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