Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Ordeniederung 1, 49716 Meppen |
Telefon: | 05931440 |
Fax: | 05931443621 |
E-Mail: | info@emsland.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Poststraße 13, 26897 Esterwegen |
Telefon: | 0595520032 |
Fax: | 0595520020 |
E-Mail: | info@nordhuemmling.de |
Anschrift: | Hauptstraße 507, 26683 Saterland |
Telefon: | 04498940167 |
Fax: | 04498940200 |
E-Mail: | rathaus@saterland.de |
Anschrift: | Alte Mühlenstraße 12, 26169 Friesoythe |
Telefon: | 044919293330 |
Fax: | 044919293300 |
E-Mail: | krone@friesoythe.de |
Anschrift: | Marktstraße 1, 49757 Werlte |
Telefon: | 05951201610 |
Fax: | 05951201191 |
E-Mail: | samtgemeinde.werlte@werlte.de |
Anschrift: | 1. Südwieke 2a, 26817 Rhauderfehn |
Telefon: | 049529030 |
Fax: | 04952903359 |
E-Mail: | gemeinde@rhauderfehn.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Die Gemeinde Esterwegen hat ihren Sitz in der Samtgemeinde Nordhümmling im Landkreis Emsland. Der Ort liegt zwischen den Städten Papenburg und Löningen. Sehr interessante Ausstellungen gibt es in dem...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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