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Sozialämter in Haselünne - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(12)
Sozialamt
1.87 km von Haselünne
Anschrift:Rathausplatz 1, 49740 Haselünne
Telefon:05961509280
Fax:05961509500
E-Mail:schnieders@haseluenne.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8:30-16:30 Uhr, Do 8:30-17 Uhr, Fr 8:30-12:30 Uhr
(24)
Sozialamt des Landkreises
12.01 km von Haselünne
Anschrift:Ordeniederung 1, 49716 Meppen
Telefon:05931440
Fax:05931443621
E-Mail:info@emsland.de
Öffnungs­zeiten:Terminvergabe empfohlen
Weitere Behörden in der Nähe von Haselünne

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(5)
Sozialamt
9.19 km von Haselünne
Anschrift:Neuer Markt 4, 49770 Herzlake
Telefon:059628816
Fax:059628860
E-Mail:samtgemeinde@herzlake.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(6)
Sozialamt (Samtgemeinde Lengerich)
12.6 km von Haselünne
Anschrift:Mittelstraße 15, 49838 Lengerich
Telefon:05904932822
Fax:05904932890
E-Mail:info@lengerich-emsland.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Mi 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(15)
Sozialamt
12.7 km von Haselünne
Anschrift:In der Marsch 11, 49716 Meppen
Telefon:05931153104
Fax:059311535104
E-Mail:info@meppen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8.00 - 16.00 Uhr, Do 8.00 - 17.30 Uhr, Fr 8.00 - 12.30 Uhr
(7)
Sozialamt
18.27 km von Haselünne
Anschrift:Am Rathaus 3, 49744 Geeste
Telefon:05937690
Fax:0593769103
E-Mail:info@geeste.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30-12.30 Uhr sowie Mo-Do 14.00-16.00 Uhr
(9)
Sozialamt
18.71 km von Haselünne
Anschrift:Elisabethstraße 14-16, 49808 Lingen
Telefon:059191440
Fax:05919144131
E-Mail:soziales@lingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 09-16 Uhr
Mi 09-12:30 Uhr
Do 09-17 Uhr
Fr 09-12:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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