Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Gerhardyweg 1, 26899 Rhede (Ems) |
Telefon: | 0496491820 |
Fax: | 04964918240 |
E-Mail: | buergerbuero@rhede-ems.de |
Anschrift: | Ordeniederung 1, 49716 Meppen |
Telefon: | 05931440 |
Fax: | 05931443621 |
E-Mail: | info@emsland.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptkanal re. 68/69, 26871 Papenburg |
Telefon: | 0496182116 |
Fax: | 0496182118 |
E-Mail: | info@papenburg.de |
Anschrift: | Kirchring 2, 26831 Bunde |
Telefon: | 0495380966 |
Fax: | 0495380912 |
E-Mail: | info@gemeinde-bunde.de |
Anschrift: | Hauptstr. 25, 26892 Dörpen |
Telefon: | 04963402315 |
Fax: | 04963402120 |
E-Mail: | voss@doerpen.de |
Anschrift: | Osterstraße 1, 26826 Weener |
Telefon: | 04951305600 |
Fax: | 0495130599600 |
E-Mail: | info@weener.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 18, 26810 Westoverledingen |
Telefon: | 04955933160 |
Fax: | 04955933299 |
E-Mail: | gemeinde@westoverledingen.de |
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Rhede wird von der Ems durchflossen und befindet sich unweit der Stadt Weener. Schon im Jahre 829 wurde der Ort erstmals urkundlich genannt. Der Bildhauer und Dichter, Bernhard Heller (11878-1937) zählt zu...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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