Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Eichenweg 1, 38554 Weyhausen |
Telefon: | 05362978130 |
Fax: | 05362978181 |
E-Mail: | post@boldecker-land.de |
Anschrift: | Steinweg 1, 38518 Gifhorn |
Telefon: | 05371820 |
Fax: | 0537182357 |
E-Mail: | landkreis@gifhorn.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg |
Telefon: | 05361281234 |
Fax: | 05361282052 |
E-Mail: | sekretariat.hochbau@stadt.wolfsburg.de |
Anschrift: | Bokensdorfer Weg 12, 38524 Sassenburg |
Telefon: | 0537168866 |
Fax: | 0537168815 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Gutsstr. 11, 38550 Isenbüttel |
Telefon: | 053748833 |
Fax: | 053748839 |
E-Mail: | info@isenbuettel.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 38518 Gifhorn |
Telefon: | 05371880 |
Fax: | 0537188258 |
E-Mail: | info@stadt-gifhorn.de |
Anschrift: | Am Markt 3, 29320 Südheide |
Telefon: | 050526555 |
Fax: | 050526565 |
E-Mail: | info@gemeinde-suedheide.de |
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Weyhausen ist durch seine Lage am Urstromtal der Aller von einer eindrucksvollen Landschaft umgeben. Der Ort ist Mitglied der Samtgemeinde Boldecker Land. Ausflüge in die landschaftlich herrliche Umgebung...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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