Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kirchplatz 1, 37127 Dransfeld |
Telefon: | 0550230221 |
Fax: | 0550230214 |
E-Mail: | zebracki@dransfeld.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Burgstraße 2, 37139 Adelebsen |
Telefon: | 0550689719 |
Fax: | 0550689737 |
E-Mail: | info@adelebsen.de |
Anschrift: | Lange Straße 12, 37124 Rosdorf |
Telefon: | 05517890127 |
Fax: | 05517890155 |
E-Mail: | meyer@rosdorf.de |
Anschrift: | Amtsstraße 10, 34359 Reinhardshagen |
Telefon: | 05544950727 |
Fax: | 05544950733 |
E-Mail: | gemeinde@reinhardshagen.de |
Anschrift: | Böttcherstraße 3, 34346 Hannoversch Münden |
Telefon: | 0554175252 |
Fax: | 0554175412 |
E-Mail: | schrank@hann.muenden.de |
Anschrift: | Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen |
Telefon: | 05514002379 |
Fax: | 05514002703 |
E-Mail: | fd20.3@goettingen.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Dransfeld im Landkreis Göttingen ist Sitz der Samtgemeinde Dransfeld und wird vom Fluss Auschnippe durchflossen. Auch ein Abschnitt der "Frau-Holle-Route" der Deutschen Märchenstraße führt durch...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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