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Sozialämter in Seesen - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Sozialamt
2.43 km von Seesen
Anschrift:Marktstraße 1, 38723 Seesen
Telefon:05381750
Fax:0538175261
E-Mail:stadt@seesen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30 -12.00 Uhr, Mo 13.30 - 15.00 Uhr, Do 13.30 - 18.00 Uhr
(24)
Landkreis Goslar- Sozialamt
19.41 km von Seesen
Anschrift:Klubgartenstraße 11, 38640 Goslar
Telefon:05321760
Fax:0532176696
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 11-12 Uhr
Anschrift:Klubgartenstr. 11, 38640 Goslar
Telefon:05321760
Fax:0532176696
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 9-12 Uhr sowie Do 14-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Seesen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(13)
Sozialamt
8.21 km von Seesen
Anschrift:Markt 10, 37581 Bad Gandersheim
Telefon:05382730
Fax:0538273170
E-Mail:stadt@bad-gandersheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Di+Do 14-15:30 Uhr
(3)
Sozialamt
11.57 km von Seesen
Anschrift:Kloster 3, 31195 Lamspringe
Telefon:0518350015
Fax:0518350010
E-Mail:info@lamspringe.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Do 14:30-18 Uhr
(14)
Sozialamt
12.81 km von Seesen
Anschrift:An der Mühlenwiese 1, 37539 Bad Grund
Telefon:05327580
Fax:0532758111
E-Mail:rathaus@gemeinde-bad-grund.de
Öffnungs­zeiten:allgemeine Öffnungszeiten: Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-16:30 Uhr
(5)
Sozialamt
12.93 km von Seesen
Anschrift:Buchholzmarkt 1, 31167 Bockenem
Telefon:050672420
Fax:05067242399
E-Mail:info@bockenem.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Di 14-16:30 Uhr und Do 14-18 Uhr
(1)
Sozialamt
13.71 km von Seesen
Anschrift:Bachstraße 18, 38729 Lutter am Barenberge
Telefon:0538396010
Fax:05383907889
E-Mail:info@samtgemeinde-lutter.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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