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Sozialämter in Langenhagen - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(10)
Sozialamt
0.96 km von Langenhagen
Anschrift:Marktplatz 1, 30853 Langenhagen
Telefon:051173079313
Fax:051173079130
E-Mail:stadtverwaltung@langenhagen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Do 15-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Langenhagen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(18)
Sozialamt
5.77 km von Langenhagen
Anschrift:Hamburger Allee 25, 30161 Hannover
Telefon:051116842472
Fax:051116844103
E-Mail:50service@hannover-stadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do 8.30-15.00 Uhr, Fr 8.30-12.00 Uhr
(4)
Sozialamt
8.1 km von Langenhagen
Anschrift:Bothfelder Straße 29, 30916 Isernhagen
Telefon:051161533214
Fax:051161534800
E-Mail:ordnungsamt@isernhagen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo-Di 14-15:30 Uhr und Do 14-18 Uhr
(10)
Sozialamt
9.36 km von Langenhagen
Anschrift:Rathausplatz 1, 30823 Garbsen
Telefon:05131707282
Fax:05131707277
E-Mail:soziale.dienste@garbsen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(10)
Sozialamt
10.23 km von Langenhagen
Anschrift:Rathausplatz 1, 30926 Seelze
Telefon:05137828340
Fax:05137828350
E-Mail:info@stadt-seelze.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo, Di, Do 13:30-15 Uhr und Mi 13:30-17:30 Uhr
(11)
Sozialamt
11.06 km von Langenhagen
Anschrift:Fuhrberger Straße 4, 30938 Burgwedel
Telefon:0513989730
Fax:051398973491
E-Mail:Soziales@Burgwedel.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr
Di 14-18 Uhr
Do 8-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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