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Anschrift: | Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen |
Telefon: | 051649707726 |
Fax: | 051641787 |
E-Mail: | fegebank-samtgemeinde@ahlden.eu |
Anschrift: | Vogteistraße 19, 29683 Fallingbostel |
Telefon: | 05162970303 |
Fax: | 05162970900303 |
E-Mail: | k.mahler@heidekreis.de |
Anschrift: | Vogteistr. 19, 29683 Bad Fallingbostel |
Telefon: | 05162970304 |
Fax: | 05162970212 |
E-Mail: | info@heidekreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt |
Telefon: | 05071809292 |
Fax: | 0507180949 |
E-Mail: | ordnungswesen@schwarmstedt.de |
Anschrift: | Lange Str. 22, 29664 Walsrode |
Telefon: | 05161977249 |
Fax: | 05161977262 |
E-Mail: | stadt@walsrode.de |
Anschrift: | Lange Straße 4, 27336 Rethem (Aller) |
Telefon: | 05165989832 |
Fax: | 05165989898 |
E-Mail: | rathaus@rethem.de |
Anschrift: | Vogteistraße 1, 29683 Bad Fallingbostel |
Telefon: | 051624010 |
Fax: | 0516240166 |
E-Mail: | stadt@badfallingbostel.de |
Anschrift: | Kirchstraße 4, 31634 Steimbke |
Telefon: | 05026980817 |
Fax: | 05026980855 |
E-Mail: | rathaus@steimbke.de |
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Im Heidekreis in Niedersachsen liegt die Gemeinde Hodenhagen. Der große Tier- und Freizeitpark Serengeti-Park ist ganz in der Nähe von Hodenhagen gelegen. Zu den berühmten Persönlichkeiten zählt der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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