Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Heinrich-Ohm-Straße 21, 37691 Boffzen |
Telefon: | 05271956034 |
Fax: | 052715521 |
E-Mail: | samtgemeinde@boffzen.de |
Anschrift: | Bürgermeister-Schrader-Str. 24, 37603 Holzminden |
Telefon: | 055317070 |
Fax: | 05531707336 |
E-Mail: | kreishaus@landkreis-holzminden.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Westerbachstr. 45, 37671 Höxter |
Telefon: | 052719633100 |
Fax: | 052719631900 |
E-Mail: | rathaus@hoexter.de |
Anschrift: | Weserstraße 12, 37688 Beverungen |
Telefon: | 052733920 |
Fax: | 05273392120 |
E-Mail: | info@beverungen.de |
Anschrift: | Neue Straße 15, 37603 Holzminden |
Telefon: | 05531959309 |
Fax: | 055319595309 |
E-Mail: | stadt@holzminden.de |
Anschrift: | Hafenplatz 8, 34385 Bad Karlshafen |
Telefon: | 05672999912 |
Fax: | 05672999913 |
E-Mail: | stadtverwaltung@bad-karlshafen.de |
Anschrift: | Schulstraße 1, 37696 Marienmünster |
Telefon: | 0527698980 |
Fax: | 05276989890 |
E-Mail: | info@marienmuenster.de |
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Im südwestlichen Niedersachsen befindet sich Boffzen. Die Gemeinde liegt direkt an dem Fluss Weser. Zu den Sehenswürdigkeiten zählt die Erlöser-Kirche aus dem Jahr 1730/37. Die imposanten Barockformen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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