Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Glandorfer Straße 5, 49196 Bad Laer |
Telefon: | 05424291160 |
Fax: | 05424291119 |
E-Mail: | rathaus@bad-laer.de |
Anschrift: | Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück |
Telefon: | 05415010 |
Fax: | 05415014402 |
E-Mail: | info@landkreis-osnabrueck.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Frankfurter Straße 3, 49214 Bad Rothenfelde |
Telefon: | 05424223166 |
Fax: | 05424223198 |
E-Mail: | mail-box@gemeinde-bad-rothenfelde.de |
Anschrift: | Münsterstr. 11, 49219 Glandorf |
Telefon: | 05426949918 |
Fax: | 05426949933 |
E-Mail: | gemeinde@glandorf.de |
Anschrift: | Osnabrücker Straße 1, 49176 Hilter am Teutoburger Wald |
Telefon: | 05424231815 |
Fax: | 05424231833 |
E-Mail: | schulke@hilteratw.de |
Anschrift: | Am Gografenhof 4, 49186 Bad Iburg |
Telefon: | 0540340439 |
Fax: | 0540340499 |
E-Mail: | bauen@badiburg.de |
Anschrift: | Münsterstraße 16, 33775 Versmold |
Telefon: | 054239540 |
Fax: | 05423954115 |
E-Mail: | mail@versmold.de |
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Die Gemeinde befindet sich im Osnabrücker Land, am Übergang zum Münsterland und zu Ostwestfalen. Äußerst beliebt bei Einheimischen und Touristen ist der Sterntalermarkt am Wochenende zum 1. Advent.
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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