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Anschrift: | Schloßplatz 1, 49584 Fürstenau |
Telefon: | 0590193200 |
Fax: | 05901932012 |
E-Mail: | info@fuerstenau.de |
Anschrift: | Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück |
Telefon: | 05415010 |
Fax: | 05415014402 |
E-Mail: | info@landkreis-osnabrueck.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Neuer Markt 4, 49770 Herzlake |
Telefon: | 059628817 |
Fax: | 059622130 |
E-Mail: | samtgemeinde@herzlake.de |
Anschrift: | Lindenallee 1, 49624 Löningen |
Telefon: | 05432941019 |
Fax: | 05432941036 |
E-Mail: | stadt@loeningen.de |
Anschrift: | Lindenstraße 2, 49593 Bersenbrück |
Telefon: | 054399620 |
Fax: | 05439962210 |
E-Mail: | info@bersenbrueck.de |
Anschrift: | Markt 1, 49160 Quakenbrück |
Telefon: | 054311820 |
Fax: | 05431182145 |
E-Mail: | info@artland.de |
Anschrift: | Mittelstraße 15, 49838 Lengerich |
Telefon: | 05904932818 |
Fax: | 05904932890 |
E-Mail: | info@lengerich-emsland.de |
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Berge liegt im Landkreises Osnabrück im Bundesland Niedersachsen. Die Gemeinde befindet sich im imposanten Naturpark Nördlicher Teutoburger. Berge zählt zum südwestlichen Artland in den nördlichen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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