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Hochbauämter in Göhrde - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(4)
Bauamt
11.1 km von Göhrde
Anschrift:Am Markt 7, 29456 Hitzacker
Telefon:05861808302
Fax:0586180890302
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(11)
Amt für Bauwesen des Landkreises
26.08 km von Göhrde
Anschrift:Königsberger Straße 10, 29439 Lüchow
Telefon:05841120530
Fax:05841120278
E-Mail:bauaufsicht@luechow-dannenberg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Göhrde

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(4)
Bauamt
10.68 km von Göhrde
Anschrift:Am Markt 17, 21368 Dahlenburg
Telefon:058518625
Fax:058518640
E-Mail:khinz@dahlenburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr Do 14-18 Uhr
(1)
Bauamt
16.68 km von Göhrde
Anschrift:Am Markt 4, 19273 Amt Neuhaus
Telefon:03884160731
Fax:03884160799
E-Mail:rathaus@amt-neuhaus.de
Öffnungs­zeiten:Di-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Di 15.00 - 18.00 Uhr
(4)
Bauamt
18.8 km von Göhrde
Anschrift:Lüchower Straße 15, 29571 Rosche
Telefon:058039600
Fax:0580396040
E-Mail:info@samtgemeinde-rosche.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo+Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
Mi geschlossen
(4)
Bauamt
19.66 km von Göhrde
Anschrift:Lüneburger Str. 2a, 21354 Bleckede
Telefon:0585297736
Fax:0585297799
E-Mail:rathaus@bleckede.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi-Fr 8-12 Uhr
Di 13-18 Uhr
(4)
Bauamt
21.41 km von Göhrde
Anschrift:Lindenstraße 12, 29549 Bad Bevensen
Telefon:05821890
E-Mail:info@bevensen-ebstorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 7:00 - 12:00 und Mo 13:00 - 16:00 Uhr, Do 13:00 - 17:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Göhrde
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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